Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontakt zur S&K Energietechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Grundlage für die von der S&K Energietechnik GmbH übernommenen Aufträge ist die Verdingungsordung für Bauleistungen, Teil B(VOB/B). Diese wird ergänzt durch die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Die VOB/B, sowie diese AGB stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Insgesamt werden die VOB/B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche eventuelle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen und Ergänzungen dieses Vertrages. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

II. Angebots-und Entwurfsunterlagen

Angebote sind für die S&K Energietechnik GmbH 6 Wochen verbindlich. Die Eigentums und Urheberrechte der S&K Energietechnik GmbH an von diesem erstellten Kostenvorschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen stehen ausschließlich der S&K Energietechnik GmbH zu. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung der S&K Energietechnik GmbH weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an die S&K Energietechnik GmbH zurückzugeben. Im Falle der Auftragserteilung darf der Auftraggeber diese Unterlagen behalten. Dem Auftraggeber obliegt es, die Erforderlichkeit öffentlich rechtlicher Genehmigungen für die von ihm bestellten Leistungen zu prüfen. Solche Genehmigungen sowie sonstigen Genehmigungen, sind von dem Auftraggeber zu beschaffen wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die S&K Energietechnik GmbH stellt dem Auftraggeber die hierzu notwendigen Unterlagen auf Anfordern zur Verfügung.

III. Preise

Die von der S&K Energietechnik GmbH angebotenen einzelnen Preise gelten nur im Rahmen des jeweiligen gesamten Angebotes. Für Über-, Nacht-; Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen, werden Zuschläge berechnet wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Im Falle der Verzögerung oder Unterbrechung der von der S&K Energietechnik GmbH auszuführenden Leistungen für einen Zeitraum von insgesamt mehr als drei Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, das Auftragsverhältnis entweder zu kündigen oder eine Preisanpassung von der S&K Energietechnik GmbH ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die der S&K Energietechnik GmbH bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind. Eine Preisanpassung ist nach den besonderen Kosten der geforderten Leistung vorzunehmen. Die Rechte der S&K Energietechnik GmbH aus § 6 Ziffer 5 und 6 VOB/B bleiben unberührt.

Notdiensteinsätzedie nicht mit den Leistungen oder der Gewährleistung im Wartungsvertrag abgedeckt sind, werden für den Auftragnehmer gesondert, nach Aufmaß und Stundennachweis, abgerechnet.

IV. Zahlungen

  1. Die Zahlungen sind bar zu leisten, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle der S&K Energietechnik GmbH in deutscher Währung
  2. Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.
  3. Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehende Forderungen sofort fällig.
  5. § 16 Nummer 3 Abs. 2 VOB/B gilt nicht.
  6. Lieferzeit und Montage:
    1. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach 1.Auftragsbestätigung zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gem. II Ziffer 2 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein umgehender Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei der S&K Energietechnik GmbH eingegangen ist.
    2. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer der S&K Energietechnik GmbH ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die S&K Energietechnik GmbH behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Werklohnforderung vor. Bereits eingebaute Gegenstände darf die S&K Energietechnik GmbH bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine seitens des Auftraggebers demontieren. Spätestens durch die Demontage fallen diese Gegenstände wieder in das Eigentum der S&K Energietechnik GmbH. Für diesen Fall gestattet der Auftraggeber die Demontage ausdrücklich. Zusätzlich übernimmt er die hierdurch anfallenden Kosten. Ist eine Demontage solcher Gegenstände aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, so überträgt der Auftraggeber, soweit durch den Einbau solcher Gegenstände Forderungen gegenüber Dritten oder Miteigentum zu Gunsten der S&K Energietechnik GmbH entstanden sein sollte, diese Forderung oder das Miteigentumsrecht an den Gesamtgegenstand schon jetzt auf die S&K Energietechnik GmbH in Höhe der Forderung dieser, zzgl. 10 % Sicherheit.

VI. Abnahme und Gefahrübergang

  1. Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Das gleiche gilt nach erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung. Schon vor Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und die S&K Energietechnik GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat. (Die übrigen Regelungen in VII ergeben sich bereits aus § 7 VOB/B insbesondere in Verbindung mit § 6 Nr. 5 VOB/B sowie aus § 287 BGB).

VII. Haftung

  1. Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er die S&K Energietechnik GmbH zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet die S&K Energietechnik GmbH nicht, sofern sie den Auftraggeber zuvor ausreichend belehrt hat.
  2. Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet die S&K Energietechnik GmbH nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, bei Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.
  3. Die Haftung der S&K Energietechnik GmbH für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, S&K Energietechnik GmbH, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  4. Die Haftung der S&K Energietechnik GmbH wird der Höhe nach auf die Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung der S&K Energietechnik GmbH beschränkt. Soweit der Betriebshaftpflichtversicherer von der Leistung befreit sein sollte, tritt die S&K Energietechnik GmbH selbst ein.
  5. Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Das gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterungen darstellen.

VIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung der S&K Energietechnik GmbH, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

S&K Energietechnik GmbH
Christian Schenker
Vorberger Str. 17
03222 Lübbenau OT Kittlitz

(Stand: April 2020) - AGB herunterladen (PDF)